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Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen für die GraseggerKarte

1. Die Kundenkarte wird von der Trachten & Modehaus GmbH&CoKG, Am Kurpark 8, 82467 Garmisch-Partenkirchen, herausgegeben. Die Karte ist von dem/der Inhaber/in sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum von Grasegger. Sie ist nicht übertragbar und darf nur von dem/der Karten-Inhaber/in benutzt werden.

2. Die Karte berechtigt den/die Karten-Inhaber/in zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Haus Grasegger. Die Karte darf nicht Zweck von Barauszahlungen an den/die Karten- Inhaber/in verwendet werden. Wird bei der Benutzung der Karte ein Abrechnungsbeleg erstellt und eine Unterschrift gefordert, so ist dieser von dem/der Karten-Inhaber/in mit dem gleichen Namenszug wie auf der Kundenkarte zu unterzeichnen.
Durch diese Unterschrift erkennt der/die Karten-Inhaber/in die Richtigkeit des auf dem Beleg ausgewiesenen Betrages an.

3. Die durch die Benutzung der Karte auf dem Kundenkonto auflaufenden Einkaufsbeträge werden durch widerruflich erteilte Einzugsermächtigung vom Konto des/der Karten-Inhabers/in bei seinem/ihrem Kreditinstitut jeweils zum Fälligkeitstermin durch Lastschrift eingezogen. Die Inanspruchnahme der Karte ohne gültige Einzugsermächtigung ist nicht zulässig. Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung des/der Karten-Inhabers/in sind der Trachten & Modehaus GmbH&CoKG, Am Kurpark 8, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel. 08821-943000, unverzüglich mitzuteilen. Gegebenenfalls ist eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.

4. Grasegger kann jederzeit, die Herausgabe der Karte verlangen oder die Karte sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag. Eine weitere Verwendung der Karte ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Wurde die Karte gesperrt, sind für die entsprechende Bankverbindung auch Zahlungen mit der Eurocheque-Karte im Lastschriftverfahren bei Grasegger nicht mehr zulässig.

5. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung des/der Karten-Inhabers/in wird erst mit Rückgabe der Karte wirksam.

6. Der/die Karten-Inhaber/in ist berechtigt, Zusatzkarten zu Lasten seines /ihres Kartenkontos führen zu lassen. Der/die Karten-Inhaber/in haftet dafür, dass der/die Zusatzkarten-Inhaber/in die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält.

7. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies Grasegger unverzüglich telefonisch - Tel. 08821- 943000 - oder schriftlich anzuzeigen. Der/die Karten-Inhaber/in haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung der Karte nach dem Eingang der Benachrichtigung entstehen. Grasegger ist berechtigt, die Nummern von abhanden gekommenen Karten in seinem Haus bekannt zu geben. Das gleiche gilt für Nummern von Karten, die durch Kündigung ungültig geworden sind oder wegen Nichtzahlung gesperrt wurden.
Für fehlerhafte Angaben von Kartennummern in Sperrlisten haftet der Herausgeber nur bei grobem Verschulden.

8. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen werden dem/der Karten-Inhaber/in rechtzeitig mitgeteilt und mit Benutzung der Karte wirksam.

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